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Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz

Damit auch die Jüngsten unter uns beim Ball und den Ehrungen am Abend dabei sein können, müssen die Erziehungsberechtigen bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren eine Erziehungsbeauftragung unterschreiben. Sie übertragen damit bei ihrer Abwesenheit die Verantwortung auf eine andere Person.

Diesen „Mutti-Zettel“ haben wir euch als Vordruck zum Ausfüllen bereitgestellt und ihr findet ihn unter Downloads oder einfach hier: